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32.000 EUR
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2.000 EUR
EUR
Live Auction
beendetes Los
Ort des Loses
Bonn

Flämischer Meister (17. Jh.), "Kämpfende Hähne", Öl auf Holz, unten Mitte signiert (?) ni.v.verendael, verso altes Wappenetikett sowie ein Klebeetikett mit der Angabe N. van Verendael und der Nummerierung NO. 809, auf der Tafel und dem Rahmen bezeichnet No. 2, 30 x 40 cm, leicht verschmutzt, wenige Farbanhebungen. Eingebettet in eine detailreiche Landschaft mit zahlreichen Bäumen, allerlei kleinen Gewächsen wie Kräuter und Pilze sowie einem Ausblick in die Ferne auf eine große Stadt mit Bergen, ist der Kampf zweier unterschiedlicher Hähne zu beobachten. Das Thema ist als die Fabel des 'Hahns und des Truthahns' oder auch 'Der Flämische und der Türkische Hahn' wie es in Eduard de Denes 1567 erschienenem Buch "De warachtige fabulen der dieren mit Illustrationen" mit einer Radierung von Marcus Gheeraerts vorkommt, zu identifizieren. Das angebotene Gemälde ähnelt Frans Snyders "Kampf eines Hahns und eines Truthahns" (Hermitage, St. Petersburg) sowie dem Stich "Gallus cornutus. Gallus Indicus" von Adriaen Collaert. Als Werk Nicolas van Verendael ist es in den Nachlässen der namhaften Sammler J.C. Ritter von Klinkosch und E. F. Weber aufgeführt. Nur wenig ist bislang zu den Werken van Verendaels außerhalb des Sujets der berühmten Stillleben erforscht. Die von Dr. Bert Schepers (Rubenianum, Antwerpen) untersuchten Affenszenen (Singerien) van Verendaels legen die Vermutung eines differenzierteren Ouvres nahe. Obwohl die Signatur den bekannten Signaturen von gesicherten Werken des Künstlers sehr nahe kommt, konnte die Autorschaft des Werkes aufgrund nicht zulässiger Vergleichbarkeit mit den Stillleben des Malers nicht eindeutig geklärt werden. Provenienz: Sammlung Josef Carl Ritter von Klinkosch in Wien; Galerie Weber, Hamburg; aus dem Nachlass Webers versteigert in der Auktion Rudolph Lepke, 22. Februar 1912, Lot 220; seit drei Generationen in deutschem Familienbesitz, die das Werk laut Überlieferung kurz nach dem 1. Weltkrieg von einem preußischen Offizier erhalten haben soll. Literatur: Siehe Walther Bernt, Die niederländischen Maler des 17. Jahrhunderts, Bd. 3, Verendael, Nicolas van, "Bilder mit Geflügel und Wildbret"; Bert Schepers, 'La folie des singes à Anvers au XVIIe siècle', in Le singe aux XVIIe et XVIIIe siècles. Figure de l'art, personnage littéraire et curiosité scientifique (Les collections de la République des Lettres), hrsg. von Florence Boulerie und Katalin Bartha-Kovács, Paris: Éditions Hermann, 2019, pp. 153-172; Das Werk ist aufgeführt bei Dr. A.v.Wurzbach, Niederländisches Künstler-Lexikon, Bd. 2, S. 745 unter Veerendael.





Kunst, Antiquitäten, Varia
Live
Adresse des Veranstaltungsortes
Hohe Straße 75
Bonn
53119
Germany
Kunst, Antiquitäten, Varia

Auktionsdaten
19 Feb. 2021 14:00 CET
Lots: 1 - 789
20 Feb. 2021 11:00 CET
Lots: 790 - 1831
Auktionswährung
EUR

Allgemeine Geschäfts- und Versteigerungsbedingungen

  1. Die Auktionshaus Plückbaum GmbH (im folgenden „Auktionshaus“) versteigert öffentlich und freiwillig im Namen und für Rechnung der Einlieferer. Die Namhaftmachung der Einlieferer ist gewährleistet. Darüber hinaus werden auch sog. Online-Auktionen, welche keine Versteigerung gemäß § 34b GewO, § 156 BGB oder öffentliche Versteigerung nach §312g Abs. 2 Nr. 10 BGB darstellen, durchgeführt. Online-Auktionen werden als solche kenntlich gemacht.
  2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Katalogangaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar und dienen ausschließlich der Information. Sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art, sei es schriftlich oder mündlich. Zustandsberichte zu den Objekten stellen keine zusätzliche Individualabrede dar, sondern bringen lediglich eine subjektive Einschätzung des Auktionshauses zum Ausdruck. Der Erhaltungszustand der Gegenstände ist im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Dies gilt insbesondere auch für Rahmen und Verglasungen von Gemälden und deren Unversehrtheit. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden. Für offene oder versteckte Mängel besteht keine Gewährleistung und keine Haftung des Einlieferers, des Auktionshauses und dessen Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung des Auktionshauses, dessen Angestellten und Erfüllungsgehilfen für alle anderen Fälle vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Schadensersatzansprüche eines Ersteigerers oder eines sonstigen Teilnehmers an einer Vorbesichtigung oder Auktion ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt zwei Jahre, bei gebrauchter Ware ein Jahr. Begrenzungen und Ausschluss von Gewährleistung und Haftung in diesen Geschäfts- und Versteigerungsbedingungen gelten nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auktionshauses oder Einlieferers oder einer vorsätzlichen oderfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses oder Einlieferers beruhen, sowie bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
  3. Interessenten, die nicht selbst vor Ort bieten wollen, können das Auktionshaus schriftlich beauftragen, in ihrem Namen auf bestimmte Auktionsware zu bieten. Ebenfalls nach schriftlichem Auftrag können Interessenten während der Auktion ein telefonisches Gebot abgeben. Für das Zustandekommen der Telefonverbindung besteht keine Haftung. Für den Auftrag ist die Katalognummer entscheidend, nicht die Titelangabe. Das Auktionshaus lässt Neukunden erst nach ausreichender Legitimation zu, ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Schriftliche Aufträge müssen spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingegangen sein.
  4. Der Aufruf erfolgt i.d.R. zu dem im Katalog angegebenen Mindestgebot, falls nicht bereits höhere schriftliche Gebote vorliegen. Die Gebotsabgabe ist bindend und enthält noch nicht Aufgeld, MwSt. und Folgerechtsgebühr. Die Höhe der Beträge, mit welchen aufgeboten werden muss, wird vom Versteigerer bestimmt, i.d.R. wird mit einer Steigerung von 10% ausgeboten. Der Zuschlag an den Meistbietenden wird erst erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes ein Übergebot nicht abgegeben ist. Das Auktionshaus kann die Erteilung des Zuschlages verweigern, unter Vorbehalt erteilen oder von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Bei Verweigerung des Zuschlags bleibt das vorangegangene Gebot bestehen. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so bleibt der Bieter 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Das Auktionshaus ist berechtigt, den Gegenstand an einen Dritten abzugeben, wenn dieser das Mindestgebot bietet, oder der Einlieferer den Vorbehalt nicht genehmigt. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die dreimalige Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, sind die Versteigerer berechtigt den Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut auszubieten. Die Versteigerer behalten sich das Recht vor, Katalognummern zu trennen, zu vereinen, außerhalb der Reihenfolge auszurufen oder zurückzuziehen.
  5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit dem erteilten Zuschlag gehen Besitz und Gefahr der verkauften Gegenstände unmittelbar auf den Käufer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. Nicht bezahlte Gegenstände dürfen vom Versteigerungsort nicht entfernt werden.
  6. Kommt ein Zuschlag im Rahmen einer sog. Online-Auktion zustande, welche keine Versteigerung gemäß § 34b GewO, § 156 BGB oder öffentliche Versteigerung nach § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB darstellt, steht einem Käufer, welcher Verbraucher ist, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher sind in diesem Sinne natürliche Personen, welche Kaufgebote nicht mit einem Zweck abgeben, welcher ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Macht ein Verbraucher von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, hat er regelmäßig die Kosten für den Rückversand zu tragen.Darüber hinaus gelten für das Widerrufsrecht die Bestimmungen der anliegend verlinkten Widerrufsbelehrung.
  7. Auf den erteilten Zuschlag wird ein Aufgeld von 21,01 % erhoben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% nur auf das Aufgeld gerechnet (insgesamt 25 %). Bei Originalwerken der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Verkauf verstorben sind, ist der Veräußerer gemäß §26 UrhG zur Zahlung einer gesetzlichen Folgerechtsgebühr auf den Verkaufserlös verpflichtet. An dieser Gebühr wird der Käufer anteilig wie folgt beteiligt: 2 % vom Zuschlagspreis von 400 bis 50.000 € und 1.5 % vom Zuschlagspreis von 50.001 bis 200.000 €. Wird der Anteil an der Folgerechtsgebühr zunächst nicht erhoben, bleibt dessen Nachberechnung vorbehalten. Den Endbetrag (Zuschlag + Aufgeld + MwSt. auf das Aufgeld + ggf. Folgerechtsgebühr) hat der Ersteigerer sofort nach erteiltem Zuschlag bar in Euro an das Auktionshaus zu zahlen. Die Zahlung nicht anwesender Bieter gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung, Irrtum vorbehalten.
  8. Der Käufer ist nicht berechtigt, am Endbetrag Abzüge zu machen und darf nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zur Aufrechnung zu bringen. Wird die Zahlung nicht sofort an das Auktionshaus geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt. Verzug mit der Zahlung oder der Abnahme verpflichten den Ersteigerer zum Ersatz das hieraus resultierenden Schadens. Das Auktionshaus kann wahlweise Vertragserfüllung verlangen oder Schadensersatz. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers noch einmal versteigert werden. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem weiteren Gebot wird er nicht zugelassen. Die gesetzlichen Rechte des Auktionshauses bleiben hiervon unberührt.
  9. Das Auktionshaus ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dessen Aufträgen und den Zuschlägen im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen.
  10. Die Käufer sind verpflichtet, ihre ersteigerten Objekte sofort nach der Auktion im Auktionshaus in Empfang zu nehmen; Käufer, die nicht vor Ort geboten haben innerhalb von 10 Tagen. Zur Verpackung, Aufbewahrung oder zum Versand ist das Auktionshaus nicht verpflichtet. Soweit dennoch ein Versand erfolgt, geschieht dies nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers auf dessen Kosten und Gefahr. Das Auktionshaus ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte 4 Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einer Spedition einlagern zu lassen.
  11. Das Auktionshaus ist nicht für die Einholung eventuell notwendiger Ausfuhrdokumente verantwortlich. Sollten Ausfuhrdokumente für ersteigerte Gegenstände notwendig werden, obliegt es dem Käufer diese selbst und auf eigene Kosten einzuholen. Gleiches gilt für gegebenenfalls notwendige CITES-Bescheinigungen.
  12. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Normen des Kollisionsrechts. Es gilt ausschließlich die deutsche Sprachversion der Geschäfts- und Versteigerungsbedingungen. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Bonn. Wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder falls sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder falls er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Bonn vereinbart.
  13. Einlieferer und Bieter verpflichten sich zur Mitwirkung bei der zweifelsfreien Feststellung ihrer Identität durch die Auktionshaus Plückbaum GmbH. Für natürliche Personen kann dies durch die Vorlage einer Kopie eines gültigen amtlichen Pass- oder Personalausweises erfolgen. Personen- und Kapitalgesellschaften legitimieren sich neben dem Lichtbildausweis des Vertretungsberechtigten bzw. Beauftragten durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs. Bietet ein Bieter für einen Dritten, so ist der Bieter im Sinne der Mitwirkungspflicht verpflichtet sich gegenüber dem Auktionshaus selbst zu identifizieren sowie einen Identitätsnachweis des Dritten und eine gültige Vollmacht zu übermitteln. Liegen letztere Dokumente dem Auktionshaus nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung vor, kommt ein Kaufvertrag mit dem Bieter persönlich zustande. Sollte sich der Bieter seiner Mitwirkungspflicht zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung verweigern, behält sich das Auktionshaus den Rücktritt vom Kaufvertrag vor.
  14. Durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter die Geschäfts- und Versteigerungsbedingungen an. Die Geschäfts- und Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Das Auktionshaus ist zu einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Auktionshaus Plückbaum GmbH

 

Hohe Straße 75 • 53119 Bonn

 

Postanschrift: Postfach 170 140, 53027 Bonn

 

Tel. +49 (228) 68 83 820 • Fax. +49 (228) 68 83 82 99

 

www.plueckbaum.de • info@plueckbaum.de

 

Geschäftsführer: Anna Katharina Erdkamp, B.A.  •  Tim-Christian Kreyenborg, M.A.

 

 

 

Anlage: Widerrufsbelehrung
 

 

Stand Januar 2021

 


Über den nachfolgenden Link stellen wir Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingung als PDF zum Download zur Verfügung. Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF

 

Bitte beachten Sie, dass schriftliche Gebote und die Anmeldung zum Bieten per Telefon nur noch über unser Gebotsformular auf unserer Website möglich ist.

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